Paket 1 (Selbstabholung möglich)
1x''18''Sub+2x''10''Top und Zubehör
inkl. Licht bar.
Passend für bis 50 Personen.
Preis auf Anfrage inkl. Lieferung,
Aufbau, Einweisung, Abbau
und Abholung für 2 Tag Miete zzgl. Kaution.
Paket 2 (Selbstabholung möglich)
2x''18''Sub+2x''12''Top und Zubehör
inkl. Licht bar.
Passend für 50-150 Personen.
Preis auf Anfrage inkl. Lieferung,
Aufbau, Einweisung, Abbau
und Abholung für 2 Tage Miete zzgl. Kaution.
Paket 3 (Selbstabholung möglich)
1x''12''Sub+2x''12''Top und Zubehör
inkl. Licht bar.
Passend für 100-150 Personen
Preis auf Anfrage inkl. Lieferung,
Aufbau,Einweisung, Abbau
und Abholung für 2 Tage Miete zzgl. Kaution
Paket 4 (Selbstabholung möglich)
2x''12''Sub+2x''12''Top und Zubehör
inkl. Lichtpaket.
Passend für 150-300 Personen.
Preis auf Anfrage inkl. Lieferung,
Aufbau, Einweisung, Abbau
und Abholung für 2 Tage Miete zzgl. Kaution.
Paket 5 (nur Lieferung)
1x''18''Sub+2x''12''Sub+2x''12''Top und Zubehör
inkl. Lichtpaket.
Passend für 150-350 Personen.
Preis auf Anfrage inkl. Lieferung,
Aufbau, Einweisung, Abbau
und Abholung für 2 Tage Miete zzgl. Kaution.
Paket 6 (nur Lieferung)
2x''18''Sub+2x2''12''Sub+2x''12''Top und Zubehör
inkl. Lichtpaket.
Passend für 150-350 Personen.
Preis auf Anfrage inkl. Lieferung, Aufbau,
Einweisung, Abbau
und Abholung für 2Tage Miete zzgl. Kaution.
Paket 7 (nur Lieferung)
2x''18''Sub+2x''12''Sub+2x''12''Top+2x''10''Top
und Zubehör inkl. Lichtpaket.
Passend für 150-400 Personen.
inkl. Lieferung, Aufbau, Einweisung,
Abbau und Abholung für 2 Tage Miete zzgl. Kaution.
Für unsere Mietgegenstände gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen / Miete
SBV Veranstaltungen - Goethestr. 41b - 29410 Salzwedel sbv-veranstaltungen@gmx.de
§ 01 Geltungsbereich
Die AGB`s sind Bestandteil aller mit SBV Veranstaltungen (Eike Bastian)geschlossenen Verträge. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung gelten diese Bedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB`s sind nur wirksam, wenn SawBeat Veranstaltungen sie schriftlich bestätigt.
§ 02 Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote von SBV Veranstaltungen sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch eine Auftragsbestätigung von SBV Veranstaltungen für beide Seiten verbindlich festgelegt. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SBV Veranstaltungen.
§ 03 Miete/Leihgeschäft (Mietgegenstand, Mietzeit, Aufbauzeiten)
Die Vermietung von Equipment erfolgt tageweise (mindestens jedoch 3 Tage). Die Mietzeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Tag der Lieferung von SBV Veranstaltungen oder seinen Vertretern bzw. einer vereinbarten Abholung durch den Mieter und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe aller Mietgeräte an SBV Veranstaltungen bzw. einer vereinbarten Abholung. Werden Geräte über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller Miet tag verrechnet. Sofern dem Vermieter durch eine verspätete Rückgabe der Geräte Ausfälle und / oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollten Geräte länger als vereinbart benötigt werden, so hat der Kunde SawBeat Veranstaltungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Verlängerung der Mietzeit muss schriftlich zwischen beiden Seiten vereinbart werden.
§ 04 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigungen vereinbarten Leistungen wie z.B. Anzahl der Helfer, ein notwendiger Stromanschluss mit entsprechender Absicherung, Einhaltung der Vereinbarten Mietzeiten usw.. Der Kunde hat des weiteren dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu den gelieferten Geräten haben. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase und auch während der Veranstaltung dafür, dass sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden. Sollten wesentliche Verletzungen der oben genannten Punkte vorliegen, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die entstandenen Kosten an den Mieter weiterberechnen,
§ 05 Preise
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise für die Überlassung der Mietgeräte. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen MwSt., Alle Preise sind Bruttopreise Inkl. Leistungen für Anlieferung, Aufbau , Abbau und Abholung durch Fachpersonal .
Eine gewünschte Betreuung durch Fachpersonal während einer Veranstaltung erfolgt gegen Endgeld aufgrund besonderer Vereinbarung.
§ 06 Kündigung
Bei Kündigung durch den Kunden ist je nach Zeitpunkt, eine abgestufte Entschädigung zu zahlen. Bei einer Kündigung von 5-10 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung 20%, bei 2-5 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung 50% und bei Absage von einem Tag vor der Veranstaltung 100% der vereinbarten Mietkosten.
§ 07 Gebrauchsüberlassung/Behördliche Genehmigungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit im Beisein eines Mitarbeiters der SBV Veranstaltungen zu prüfen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der SBV Veranstaltungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Spätere Reklamationen auf Unvollständigkeit oder technische Mängel gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich sorgfältig mit dem geliehenen Material von der SBV Veranstaltungen umzugehen und haftet für Schäden sowie Verlust gegenüber der SBV Veranstaltungen . Jegliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters ebenso Schäden die durch oder an 3. Personen erfolgen.
§ 08 Weitervermietung
Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nicht gestattet. Der Mieter darf die Geräte ohne Zustimmung der SBV Veranstaltungen nicht an einen anderen als den im Vertrag festgehaltenen Ort verbringen. Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter der SawBeat Veranstaltungen den aus der Weitervermietung entgangenen Mehrerlös. Ein möglicherweise darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
§ 09 Versicherung
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende (vgl. § 03) abzudecken. Auf Verlangen ist SBV Veranstaltungen der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an SBV Veranstaltungen ab. SBV Veranstaltungen Vertreten durch Herrn Eike Bastian nimmt die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen sind nur an die SawBeat Veranstaltungen Vertreten durch Herrn Eike Bastian zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere sind SawBeat Veranstaltungen und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.
§ 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der SBV Veranstaltungen . Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten"sbv-veranstaltungen@gmx.de
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